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Ein TikTok-Video nach dem Heimspiel gegen Energie Cottbus sorgt beim 1. FC Heidenheim für Konsequenzen: Ein Fan bedrohte und beleidigte Alessandro Vogt. Der FCH leitete daraufhin ein Stadionverbotsverfahren ein. Wie sich der Zweitligist zu dem Vorfall äußert und welche Unterstützung der 21-jährige Spieler erhält.
Nach einer verbalen Entgleisung gegen Stürmer Alessandro Vogt in einem inzwischen gelöschten Tiktok-Video hat der 1. FC Heidenheim ein Stadionverbotsverfahren eingeleitet und das auf die Aufklärung digitaler Hassrede spezialisierte Unternehmen Sportradar eingeschaltet. Auch Trainer Frank Schmidt äußerte sich kritisch zu dem Vorfall.
Hintergrund ist ein Video, das ein FCH-Anhänger nach dem 1:1 gegen Energie Cottbus auf der Plattform Tiktok veröffentlicht hatte. Darin beschwerte er sich lautstark und in beleidigendem Ton über die Leistung der Heidenheimer. Seine Äußerungen richteten sich insbesondere gegen Alessandro Vogt, den er dabei auch mit dem Tod bedrohte. Mittlerweile ist das Video gelöscht.
Heidenheim
FCH-Vorstandschef im Interview
Bereits vor dem Spiel gegen den Karlsruher SC hatte Schmidt das Verhalten einzelner Anhänger kritisiert. „Ich habe ein paar weniger schöne Dinge diese Woche zugespielt bekommen, wo der eine oder andere mit dem FCH-Trikot ein bisschen die Nerven verloren hat“, erklärte der Trainer. Nach der Partie wurde der 52-Jährige konkreter und bezog sich direkt auf die Äußerungen gegen Alessandro Vogt. „So etwas geht mir komplett gegen den Strich, wenn einer meint, er muss auf Social Media Spieler vernichten und sie bedrohen. Wer mich kennt, weiß: Da bin ich bereit für jeden Kampf für meine Spieler“, sagte er gegenüber dem „SWR“.
Wie der FCH auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilte, ist der Verein selbst auf das Video aufmerksam geworden. „Wir haben einen internen Hinweis eines FCH-Mitarbeiters erhalten. Deshalb haben wir den Beitrag sofort bei Tiktok gemeldet“, erklärte der Verein. Parallel dazu schalteten die Verantwortlichen das Unternehmen Sportradar ein. Der Daten- und Integritätspartner der Bundesliga ist unter anderem auf die Aufklärung digitaler Hassrede spezialisiert.
Für Alessandro Vogt ist es nach Angaben des Vereins die erste Erfahrung dieser Art in seiner Spielerkarriere. Wie sehr ihn die Drohung persönlich beschäftigt, geht aus der Stellungnahme nicht hervor. Der FCH macht allerdings deutlich, dass er seinen Spieler unterstützt. „Digitaler Hass geht natürlich an keinem Menschen spurlos vorbei“, teilte der Verein mit. Der 21-Jährige wisse aber, „dass er die volle Rückendeckung von uns als Verein hat und wir ihn bedingungslos schützen“.
Ein vergleichbarer Vorfall sei dem FCH bislang nicht bekannt. Kritik und emotionale Reaktionen in sozialen Netzwerken gehörten zum Profifußball dazu. Sobald Äußerungen jedoch beleidigend oder bedrohend würden, sei eine Grenze erreicht. Dann sehe es der Verein als seine „absolute Pflicht“, sich vor die Spieler zu stellen und sie zu schützen. Auch im Nachwuchsleistungszentrum ist der Umgang mit sozialen Medien Teil der Ausbildung. Junge Spieler werden nach Vereinsangaben auf entsprechende Risiken hingewiesen und dafür sensibilisiert.
Ob die Drohung auch strafrechtliche Konsequenzen haben wird, ist bislang offen. Eine bereits erstattete Strafanzeige bestätigte der FCH auf Nachfrage nicht. „Sofern uns alle Informationen vorliegen, werden wir gemeinsam mit dem Spieler entscheiden, welche rechtlichen Schritte wir einleiten werden“, erklärte der FCH.
Nach enttäuschenden Spielen entlädt sich der Ärger mancher Fußballfans in sozialen Netzwerken. Doch auch spontane Videos auf „Tiktok“ oder „Instagram“ können strafrechtliche Folgen haben, wenn darin beispielsweise Menschen beleidigt oder bedroht werden. Beleidigungen können nach Paragraf 185 Strafgesetzbuch strafbar sein, Bedrohungen nach Paragraf 241. Welche Strafe droht, hängt vom jeweiligen Tatbestand und den Umständen des Einzelfalls ab. Wer öffentlich mit der Begehung eines Verbrechens droht, muss laut Gesetz mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Für Jugendliche und Heranwachsende können dagegen die besonderen Regelungen des Jugendstrafrechts gelten.
Wo gibt es Hilfe? Die Organisation HateAid berät Betroffene digitaler Gewalt kostenlos und vertraulich. In geeigneten Fällen vermittelt sie auch anwaltliche Unterstützung.
Im Amateurfußball ist der Württembergische Fußballverband (WFV) eine Anlaufstelle. Ansprechpartner für Gewalt und Diskriminierung ist Philipp Martens, E-Mail: p.martens@wuerttfv.de. Im Profifußball unterstützt unter anderem das Unternehmen Sportradar Vereine bei der Aufklärung digitaler Hassrede.
Betroffene sollten Videos und Kommentare mit Datum, Nutzernamen und Internetadresse sichern und bei ernsthaften Drohungen die Polizei einschalten. Auch wenn Beiträge gelöscht wurden, können die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt werden, sofern ausreichende Beweise vorliegen.