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Neue Regeln in Italien: Das kann Skiurlauber Geld und Skipass kosten
Skifahrer sitzen in einem Lift
Skifahren (Symbolbild). © Friso Gentsch, dpa

Wer im Winter zum Skifahren nach Italien reist, muss wichtige Regeln beachten. Seit 2025 gilt die Helmpflicht für alle – und auch eine Versicherung ist vorgeschrieben.

Italien – Wer in der kommenden Wintersaison auf Italiens Skipisten unterwegs ist, sollte vor der ersten Abfahrt die Ausrüstung überprüfen. Denn seit dem 1. November 2025 gilt eine deutlich strengere Helmpflicht in Italien: Nicht mehr nur Kinder und Jugendliche, sondern Wintersportler jeden Alters müssen einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Betroffen sind laut italienischer Regelung unter anderem Skifahrer, Snowboarder, Telemark-Fahrer sowie Nutzer von Schlitten und Rodeln. Die Vorschrift gilt in den italienischen Skigebieten und damit auch in beliebten Wintersportregionen wie Südtirol oder den Dolomiten. Zuvor galt die italienische Helmpflicht nur für Minderjährige. Mit der Änderung wurde die Altersgrenze vollständig abgeschafft.

Bis zu 150 Euro Bußgeld ohne Helm

Wer ohne vorgeschriebenen Helm erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von 100 bis 150 Euro. Bei wiederholten Verstößen kann zusätzlich der Skipass beziehungsweise die Zugangsberechtigung zu den Liftanlagen für ein bis drei Tage entzogen oder gesperrt werden. Das geht aus der im italienischen Amtsblatt veröffentlichten Regelung hervor.

Auch das Auswärtige Amt weist deutsche Italien-Reisende ausdrücklich darauf hin, dass seit November 2025 eine Helmpflicht für alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer besteht. Der Helm muss den vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Auch Haftpflichtversicherung ist in Italien Pflicht

Der Helm ist allerdings nicht die einzige Vorschrift, die Wintersportler kennen sollten. Auf italienischen Skipisten besteht zudem eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Sie muss mögliche Schäden oder Verletzungen abdecken, die anderen Personen beim Wintersport zugefügt werden.

Skifahrer müssen einen gültigen Versicherungsschutz besitzen und diesen im Zweifel auch nachweisen können. Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb, vor der Reise zu überprüfen, ob die eigene private Haftpflichtversicherung Wintersportunfälle im Ausland umfasst.

Wer keinen entsprechenden Versicherungsschutz besitzt, muss deshalb nicht zwangsläufig eine langfristige zusätzliche Police abschließen. Nach Angaben des Auswärtigen Amts kann in vielen Skigebieten direkt beim Kauf des Skipasses eine Tagesversicherung abgeschlossen werden.

Vor dem Italien-Skiurlaub Versicherung prüfen

Gerade für deutsche Urlauber empfiehlt es sich deshalb, bereits vor der Abfahrt nach Italien zwei Punkte zu klären: Ist ein geeigneter Helm vorhanden – und umfasst die eigene Haftpflichtversicherung tatsächlich das Skifahren in Italien?

Denn wer die vorgeschriebenen Regeln ignoriert, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen. Nach Angaben des Auswärtigen Amts kann bei Verstößen außerdem der Skipass eingezogen werden.

Die Regeln gelten auch in der Wintersaison 2026/27 weiter. Für Urlauber, die erstmals seit längerer Zeit wieder in Italien Ski fahren, ist vor allem die ausgeweitete Helmpflicht wichtig: Auch Erwachsene dürfen inzwischen nicht mehr ohne Helm auf die Piste. (Dieser Artikel erschien zuerst auf www.rosenheim24.de/mh)