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WM-2006-Affäre: Entscheidung über 24-Millionen-Klage des DFB vertagt
Das Verfahren gegen Theo Zwanziger soll vorerst ruhen.
Das Verfahren gegen Theo Zwanziger soll vorerst ruhen.Boris Roessler/dpa

Die Entscheidung über die 24-Millionen-Euro-Klage des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen seinen früheren Präsidenten Theo Zwanziger, 81, ist vertagt worden. Stattdessen soll das Verfahren vorerst ruhen. Darauf verständigten sich die beiden Parteien bei der mündlichen Verhandlung vor der zwölften Zivilkammer des Landgerichtes Frankfurt am Dienstag. Die Vorsitzende Richterin hatte ein entsprechendes Vorgehen angeregt.

Der DFB wollte gerichtlich feststellen lassen, dass er im Kontext der „Sommermärchen“-Affäre um Millionen-Schiebereien vor der WM 2006 im Zweifel einen Anspruch auf besagte 24 Millionen Euro gegen Zwanziger hätte. Welcher Schaden dem Verband dabei entstanden ist, entscheidet sich konkret jedoch erst im Rahmen eines anderen Verfahrens, nämlich dem vor dem Finanzgericht Kassel. Dort klagt der DFB gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit fürs Jahr 2006, wegen der er Steuern in Höhe von mehr als 20 Millionen Euro nachzahlen musste. Hintergrund des Ganzen ist eine Zahlung über 6,7 Millionen Euro aus dem April 2005, die intern und für die Steuererklärung als Beitrag für eine WM-Gala deklariert wurde, tatsächlich aber der Tilgung eines Darlehens des damaligen WM-Chefs Franz Beckenbauer diente.

Sollte es beim Entzug der Gemeinnützigkeit bleiben, will sich der DFB das Geld bei den damaligen Verantwortlichen zurückholen. Nun wurde am Dienstag vereinbart, dass man zeitnah eine Lösung dafür findet, wie Zwanziger bei der Ausarbeitung der Schriftsätze für das finanzgerichtliche Verfahren eingebunden wird. Sollte eine der beiden Seiten diese Einigung ablehnen, wird die Verhandlung vor der Zivilkammer im Februar fortgesetzt.

Bis das finanzgerichtliche Verfahren weitergeht, kann es allerdings noch dauern. Denn dieses ist ausgesetzt worden, bis in einem dritten juristischen Strang rund um das „Sommermärchen“ Klarheit herrscht: dem strafrechtlichen. Der DFB war im Juni 2025 vom Landgericht Frankfurt wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldbuße in Höhe von 130 000 Euro verurteilt worden, wogegen er Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt hat. Diese wird aktuell noch verhandelt.

Zwanziger gehörte in diesem Verfahren ebenso wie die beiden früheren DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach, 75, und Horst R. Schmidt, 84, ursprünglich zu den Angeklagten. Das Verfahren gegen alle drei wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt, wobei das Gericht unterschiedliche Verantwortlichkeiten feststellte und die Auflagen unterschiedlich hoch ausfielen: 10 000 Euro für Zwanziger, 25 000 Euro für Niersbach, 65 000 Euro für Schmidt. Dass der DFB nun nur gegen Zwanziger vorgeht, liegt daran, dass dieser anders als Niersbach und Schmidt keine Verjährungsverzichtserklärung mehr abgegeben hat und etwaige Ansprüche des Verbandes daher verjähren könnten.

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