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Berufung im Strafendrama: Mühlner bekommt PETN-Cup2-Titel zugesprochen

Mühlner Motorsport gewinnt beim DMSB-Berufungsgericht den Sieg in der Cup2 beim NLS-Finale und damit den PETN-Titel - Offizielles Ergebnis heißt offizielles Ergebnis

(Motorsport-Total.com) - Das Ergebnis vom Saisonfinale der Nürburgring-Langstrecken-Serie (NLS) ist endlich offiziell. Das Berufungsgericht des Deutschen Motor Sport Bundes (DMSB) hat zwei Verhandlungen abgeschlossen. Sportliche Konsequenzen hatte vor allem die Entscheidung in der Cup2-Klasse der Porsche-Endurance-Trophy-Nürburgring (PETN).

Mühlner Motorsport darf sich als PETN-Cup2-Meister feiern lassen Zoom

Der Titel in der Cup2-Wertung geht nun an Nico Bastian und Tim Scheerbarth von Mühlner Motorsport. Sie hatten die Ziellinie als Erste überquert, aber zum Zeitpunkt des Abwinkens eine Zeitstrafe von 30 Sekunden erhalten. Diese wurde im offiziellen Ergebnis wieder zurückgenommen und später wieder eingesetzt.

Das DMSB-Berufungsgericht entschied nun: Das durch die Sportkommissare veröffentlichte Ergebnis ist rechtlich bindend und offiziell, selbst wenn die Strafe noch beim Rennleiter diskutiert wurde. Nach Absatz 11.7.3.s im Internationalen Sportgesetz der FIA werden die Wertungen und Ergebnisse endgültig durch die Sportkommissare bestätigt.

Das Titeldrama in der Cup2

Dem Ganzen war ein Drama beim Finale vorausgegangen, bei dem das Ergebnis am Abend des Rennens mehrfach geändert wurde. Der Mühlner-Porsche und der Black-Falcon-Porsche waren mit einer simplen Ausgangssituation ins Rennen gegangen: Wer auch immer von beiden gewinnt, ist Meister.

Der Wechsel von grüner auf gelbe Flagge erfolgte ziemlich genau mit Vorbeifahrt des Mühlner-Porsches Zoom

Schon früh im Rennen fing sich der Black-Falcon-Porsche eine Zeitstrafe für ein Gelbvergehen ein. Allerdings gelang es dem schwarzen Boliden, sich wieder an das Mühlner-Fahrzeug heranzukämpfen. Damit war für einen Showdown zwischen Nico Bastian und Alexander Hardt angerichtet.

Zur großen Enttäuschung aller wurde der Kampf kurz vor Schluss aber entschieden: Bastian hatte im Abschnitt Wippermann nach Überholung eines Abschleppwagens ein überrundetes Fahrzeug überholt, bevor der Streckenposten erreicht war, an dem die grüne Flagge geschwenkt wurde.

Die Folge war eine Zeitstrafe gegen Mühlner durch die Rennleitung, womit Black Falcon auf Angriffe in der Schlussphase verzichtete und mit 0,284 Sekunden Rückstand über die Ziellinie fuhr. Das reichte, um den Titel zu holen - dachte man jedenfalls.

Denn um 16:29 Uhr wurde die Strafe gegen Bastian plötzlich zurückgenommen. Nach Informationen von Motorsport-Total.com wurde eine Kamera aus dem Fahrzeug von Mühlner herangezogen, auf der zu sehen war, dass der Sportwart am Streckenposten 156 eine grüne Flagge schwenkte, um eine vorige gelbe Flagge aufzuheben, aber ziemlich genau im Moment des Vorbeifahrens auf Gelb wechselte.

Einen Moment später wird die gelbe Flagge geschwenkt, aber konnte Bastian sie noch sehen? Zoom

Im vorläufigen Ergebnis von 16:30 Uhr und im offiziellen Ergebnis von 18:41 Uhr werden Bastian/Scheerbarth daher als Sieger der Cup2 geführt. Das Berufungsgericht entschied nun, dass genau die Version des Ergebnisses von 18:41 Uhr als offizielles Ergebnis zählt und nicht mehr abgeändert werden kann.

Warum das Ergebnis nachträglich geändert wurde

Hier wird es etwas kompliziert: Da die Strafe von der Rennleitung direkt ausgesprochen wurde, hätte sie gar nicht zurückgenommen werden können. Daher gab es ein abgeändertes vorläufiges Klassement ("amended") um 19:07 Uhr, bei dem der Mühlner-Porsche eine 60-Sekunden-Strafe erhielt.

Mühlner legte anschließend Protest gegen Renndirektor Christian Vormann ein, der um 21:32 Uhr von den Sportkommissaren als zulässig, aber unbegründet abgewiesen wurde. Um 21:50 Uhr wurde ein weiteres vorläufiges Ergebnis ("amended 2") veröffentlicht, in dem der Mühlner-Porsche nur noch eine 30-Sekunden-Strafe hatte, aber dadurch natürlich weiterhin den Klassensieg an Black Falcon verlor. Daher legte Mühlner Berufung ein und bekam nun Recht.

Wie so häufig ging es im Verfahren also gar nicht um den Tatbestand an sich, sondern um formelle Korrektheit von Abläufen. Eine Konsequenz dürfte sein, dass das offizielle Endergebnis von NLS-Veranstaltungen künftig erst wesentlich später veröffentlicht wird, sollten gewisse Fälle noch bei den Sportkommissaren nachbesprochen werden.

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