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Die Vertragsverlängerung von Harry Kane hatte sich beim FC Bayern über Monate angedeutet, am Ende sind alle Parteien auch öffentlich recht offensiv damit umgegangen, dass die Unterschrift klappen wird. Am heutigen Donnerstag um 9 Uhr war es dann so weit und der FCB gab auf seiner Website die Übereinkunft über ein bis 2029 gültiges Arbeitspapier bekannt.
Im Vorfeld war immer wieder darüber spekuliert worden, ob sich der 33-Jährige erneut eine Klausel in den Vertrag schreiben lässt, die ihm einen vorzeitigen Wechsel zu Tottenham Hotspur ermöglichen würde. Im ‚Bild‘-Podcast ‚Bayern Insider‘ wird jetzt berichtet, dass diese Klausel nicht mehr Teil des neuen Kontrakts ist.
Aufatmen also für alle Bayern-Fans? Mitnichten. Denn der ‚Telegraph‘ hält dagegen und berichtet, dass die Spurs nach wie vor ein sogenanntes Matching Right besitzen. Der englische Kapitän dürfte also zu seinem Herzensklub zurückkehren, wenn dieser dieselbe Summe zahlt wie ein anderer Interessent.
Dieses Recht habe Kane unabhängig von seinen Verträgen von Beginn an vom deutschen Rekordmeister zugesichert bekommen, es habe nach wie vor Gültigkeit, so die englische Zeitung. Aktuell deutet, das gehört zur Wahrheit dazu, nichts darauf hin, dass Kane einen Wechsel in Erwägung zieht. Zu seiner Unterschrift sagte der Weltfußballer heute: „Ich musste nicht lange darüber nachdenken. Ich bin am besten Ort, den ich mir vorstellen kann.“ Das klingt wahrlich nicht nach anderen Zukunftsplänen.
Klarheit herrscht laut ‚Sky‘ im Übrigen in puncto Ausstiegsklausel: Eine solche sei in Kanes neuem Arbeitspapier nicht verankert.