Zurück
Vor fast anderthalb Jahren war das „Sommermärchen“ zum bisher letzten Mal Thema vor dem Landgericht Frankfurt. Im Juni 2025 verurteilte die zweite Strafkammer den Deutschen Fußball-Bund (DFB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 130 000 Euro wegen Steuerhinterziehung – und las ihm kräftig die Leviten. Wegen des Agierens der Verantwortlichen um Franz Beckenbauer damals, bei den Millionen-Schiebereien rund um die WM 2006, aber auch wegen des Verhaltens der aktuellen Führung um Präsident Bernd Neuendorf während des Strafprozesses.
Dieses Verfahren ist noch nicht durch, der DFB hat beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt. Doch zugleich ist das „Sommermärchen“ an diesem Dienstag schon wieder Thema im Frankfurter Landgericht. Diesmal sitzt der DFB nicht auf der Anklagebank, sondern hat das Verfahren selbst angestrengt. Und dabei geht es nicht um eine Größenordnung von 130 000 Euro, sondern um wahnsinnig viel Geld: um 24 Millionen Euro. Der Neuendorf-DFB will nämlich gerichtlich feststellen lassen, dass er gegenüber dem früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger, 81, einen Anspruch auf eine solche Summe hätte.
WM-2006-Prozess
:Die gerichtlich festgestellte Geldverschwendung des DFBNach einem zehnjährigen Verfahren wird der DFB in der WM-2006-Affäre wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldbuße verurteilt. Das Verdikt kann für den Verband noch heftige Folgen haben.
Zwanziger war neben Wolfgang Niersbach, 75, und Horst R. Schmidt, 84, einer von drei früheren DFB-Funktionären, die im „Sommermärchen“-Prozess angeklagt wurden, weil sie für eine falsche Verbuchung der berüchtigten 6,7-Millionen-Euro-Zahlung aus dem Jahr 2005 und eine falsche Steuererklärung verantwortlich gewesen sein sollen. In keinem Fall kam es zu einer Verurteilung, alle Verfahren wurden gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Dass der Verband in einer solchen Form gegen einen früheren Spitzenfunktionär vorgeht, das hat es noch nie gegeben. Schon im Januar 2025 hat der DFB die Klage eingereicht, jetzt ist die mündliche Verhandlung angesetzt.
Hintergrund des DFB-Begehrens ist ein weiteres Verfahren, das im „Sommermärchen“-Kontext noch läuft. Dem Verband ist nämlich wegen der damaligen Millionen-Zahlungen die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 aberkannt worden, weshalb er rund 20 Millionen Euro Steuern nachzahlen musste. Er geht dagegen zwar vor dem Finanzgericht Kassel vor. Aber falls das Finanzgericht seiner Auffassung ebenso wenig folgt wie zuvor das Frankfurter Landgericht und es bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit bleibt, will der DFB sich das Recht sichern, den Schaden zurückzuholen – inklusive Zins- und Anwaltskosten kommt er auf einen Streitwert von 24 Millionen Euro.
Zwanziger und der DFB wollen sich aktuell nicht zu dem Verfahren äußern. Die Verbandsspitze ist der Ansicht, dass sie zur Wahrung derartiger Ansprüche verpflichtet sei und sich ihrerseits bei einer Verletzung dieser Pflicht haftbar machen würde. Im WM-2006-Komplex schloss sie mit den ehemaligen Funktionären deswegen von Beginn an sogenannte Verjährungsverzichtserklärungen ab. Dies sollte dazu führen, dass erst einmal alle Verfahren abgewartet werden, ehe es um etwaige Schadenersatzansprüche geht. Niersbach und Schmidt gaben solche Erklärungen bis zuletzt ab; Zwanziger tat dies zunächst auch, später aber nicht mehr.
Dass der DFB daraufhin im Januar 2025 und damit mitten im laufenden Strafverfahren die Klage gegen seinen ehemaligen Präsidenten anstrengte, erzeugte viel Aufsehen. In dem Prozess vertrat der DFB ja immer die Auffassung, es liege gar keine Steuerhinterziehung vor – und nun versuchte er zugleich, sich für den gegenteiligen Fall Ansprüche zu sichern und trug angebliche Pflichtverletzungen Zwanzigers vor. Dies fanden auch das Gericht und die Staatsanwaltschaft seltsam. Es war sogar vor einem „widersprüchlichen Prozessverhalten“ des DFB die Rede. Bei der Urteilsverkündung des Strafverfahrens bezeichnete die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler die 24-Millionen-Klage als „das letzte Beispiel“ für Geldverschwendung des DFB im „Sommermärchen“-Kontext. Man frage sich, ob der Verband ernsthaft glaube, dass dies wirklich einmal in dieser Höhe vollstreckt werden könne.
Angesichts der Erkenntnisse des Strafprozesses wirkt es besonders seltsam, dass es nun ausgerechnet gegen Zwanziger eine Klage gibt. Die Kammer kam zu dem Schluss, dass die 6,7 Millionen Euro, mit denen im April 2005 auf verschleierten Wegen ein Zehn-Millionen-Franken-Kredit von Franz Beckenbauer zurückgezahlt wurde, zwar als steuerlich absetzbare Betriebsausgabe anzusehen, diese aber im falschen Jahr verbucht worden seien. Richterin Distler sagte zwischendurch, mit Zwanziger sitze „nicht der Richtige“ auf der Anklagebank. Die Geldauflage für ihn (10 000 Euro) war geringer als die für Niersbach (25 000 Euro) und Schmidt (65 000 Euro), das Landgericht hat zuvorderst letzteren als operativ Verantwortlichen eingestuft. Alle angeklagten Ex-Funktionäre hatten den Vorwurf der Steuerhinterziehung stets zurückgewiesen.
Sollte es beim Verlust der Gemeinnützigkeit bleiben, müsste der DFB nach seiner Logik irgendwann auch gegen Niersbach und Schmidt vorgehen. Und sollte der DFB das Recht auf Schadenersatzansprüche tatsächlich zugesprochen bekommen, wäre es noch mal ein ganz anderes Thema, ob die Ex-Funktionäre auch wirklich zahlen müssten. Ein Verband wie der DFB schließt für sein Führungspersonal üblicherweise eine Versicherung ab, die für bestimmte Pflichtverletzungen die Kosten übernimmt; problematisch kann es aber aussehen, wenn ein vorsätzliches Fehlverhalten festgestellt wird.