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Die Pyro-Aktion im Wildparkstadion bleibt wie erwartet nicht ohne Folgen: Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat sportgerichtliche Verfahren eingeleitet - sowohl gegen den KSC als auch gegen den 1. FC Heidenheim. Das teilt der DFB am Mittwochmorgen auf Nachfrage von ka-news mit.
Wie hoch die Strafen jeweils ausfallen werden, ist noch offen. Der DFB beruft sich auf Nachfrage auf den geltenden Strafzumessungsleitfaden. Zu weiteren Einzelheiten wollte der DFB aufgrund des laufenden Verfahrens keine Angaben machen. Ein sportgerichtliches Urteil werde nach Abschluss des Verfahrens auf der Internetseite des Verbandes veröffentlicht.
Die Polizei Karlsruhe konnte am Mittwochmorgen indes erste Angaben zu den beiden Verletzten der Pyro-Aktion machen. Demnach sei eine der beiden Personen durch einen Splitter leicht am Auge verletzt worden. Der Fremdkörper habe kurz darauf herausgespült werden können, so die Polizei auf Anfrage von ka-news. Zum Verletzungsbild der zweiten betroffenen Person liegen bislang noch keine weiteren Informationen vor.
Beim Heimspiel des Karlsruher SC gegen den 1. FC Heidenheim am Samstag, 31. Oktober, haben Fans der Blau-Weißen eine großangelegte Pyro-Show gestartet. Gut 100 gezündete Fackeln hüllten die Stehplatztribüne sowie das Spielfeld zu Beginn der Partie in dichten Rauch.
Für die KSC-Fans sollte es ein imposantes Bild für 2:1-Sieg der Senft-Elf im Ländle-Derby sein - für den Verein hat es jedoch ernste Folgen: Nach ersten Erkenntnissen wurden mindestens zwei Stadionbesucher bei der Pyro-Aktion im Gesicht verletzt.
Das teilt die Polizei Karlsruhe am Dienstag, 3. November, auf Nachfrage der Redaktion mit. Über die Schwere der Verletzungen sei derzeit aber noch nichts bekannt.
Die Aktion könnte für den Wildparkclub darüber hinaus auch finanzielle Folgen haben. Seit August 2026 hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) einen härteren Strafenkatalog erlassen. Die wichtigste Änderung dabei: Es wird nun stärker danach unterschieden, wie gefährlich die verwendete Pyrotechnik ist.
Strafen für vergleichsweise weniger gefährliche Pyrotechnik, etwa in der Hand gehaltene Bengalfackeln, wurden leicht gesenkt. Während hierfür bislang grundsätzlich 600 Euro fällig wurden, liegt der neue Regelsatz bei 500 Euro.
| Art des Vergehens | Bisherige Strafe (2. Liga) | Neue Strafe (2. Liga) |
|---|---|---|
| Abbrennen von Pyrotechnik (in der Hand) | 600 Euro | 500 Euro |
| Eindringen auf das Spielfeld | 2.000 Euro | 1.500 Euro |
| Werfen von sonstigen Gegenständen | 500 Euro | 400 Euro |
| Verwendung von Laserpointern | 2.000 Euro | 2.000 Euro |
| Unsportliche Transparente/Banner bis 3 m² | 1.000 Euro | 1.000 Euro |
| Unsportliche Transparente/Banner ab 3 m² | 4.000 Euro | 4.000 Euro |
Das Einsetzen von Böllern, Raketen und geworfener Pyrotechnik dagegen wird inzwischen deutlich härter geahndet.
| Art des Vergehens | Bisherige Strafe (2. Liga) | Neue Strafe (2. Liga) |
|---|---|---|
| Abschießen/Werfen von Pyrotechnik | 1.500 Euro | 3.000 Euro |
| Feuerwerksbatterie bis 8 pyrotechnische Gegenstände | / | 5.000 Euro |
| Feuerwerksbatterie ab 8 pyrotechnischen Gegenständen | / | 10.000 Euro |
| Knallkörper/Böller | / | 4.000 Euro |
Ob der KSC für die Pyro-Show seiner Fans am Samstag einer möglichen Sanktionierung entgegensehen muss, ist derzeit noch offen. Das bestätigt auch der KSC am Dienstag gegenüber ka-news. Eine entsprechende Anfrage seitens der Redaktion an den DFB blieb bis zur Veröffentlichung des Artikels unbeantwortet.
Klar ist aber: Bei einer solch großangelegten Pyro-Aktion mit gut über 100 Bengalos wäre eine Geldbuße in Höhe einer fünfstelligen Summe nicht unwahrscheinlich. Wie viele Fackeln letztendlich genau entfacht wurden, ist noch unbekannt.
„Auf welchem Weg die pyrotechnischen Gegenstände beim Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim ins Stadion gelangt sind, lässt sich derzeit noch nicht abschließend bewerten“, erklärt der Karlsruher SC auf Anfrage von ka-news am Dienstag. Man wolle allen Besuchern ein sicheres Stadionerlebnis bieten. „Wir unterstützen die zuständigen Behörden im Rahmen unserer Möglichkeiten bei der Aufklärung des Sachverhalts.“
Für den KSC bleibt damit nur abzuwarten, wie der Kontrollausschuss die Pyro-Aktion gegen Heidenheim bewertet. Eine mögliche Geldstrafe wäre für den Verein nicht die erste finanzielle Konsequenz aus dem Fehlverhalten seiner Anhänger. Erst im Oktober ahndete das DFB-Sportgericht das Abbrennen von 75 Bengalos seitens der KSC-Fans beim Spiel gegen den 1. FC Kaiserslautern im August mit 41.500 Euro.